Bescheinigung Brandschutz Teil I
Prüfung Ihrer Brandschutznachweise in der Genehmigungsphase
Im Rahmen des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens können wir Ihren Brandschutznachweis auf Vollständigkeit und Richtigkeit nach § 19 PrüfVBau prüfen und Sie erhalten hierfür von uns die Bescheinigung Brandschutz Teil I.
Diese müssen Sie nach Art. 68 Abs. 5 BayBO spätestens zum Baubegin der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorlegen.
Insofern haben Sie für die Prüfung faktisch mehr Zeit, als wenn die Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde durchgeführt wird.
Wer Ihren Brandschutznachweis prüfen soll entscheiden Sie mit der Auswahl im Bauantragsformular. Hier bestimmen Sie als Bauherr die Art des bauaufsichtlichen Verfahrens.
Sofern Sie sich für die Prüfung durch einen Prüfsachverständigen für Brandschutz entscheiden, hat die Bauaufsichtsbehörde keinen Prüfungsauftrag hinsichtlich des Brandschutzes.
Für die Bauausführung sind baurechtlich ausschließlich die Angaben der Bescheinigung Brandschutz Teil I und der dazugehörigen Prüfberichte maßgeblich.