Bescheinigung Brandschutz Teil II
Ordnungsgemäße Bauausführung nach Art. 77 Abs. 2 BayBO i. V. m. § 19 PrüfVBau
Entsprechend § 19 PrüfVBau müssen Prüfsachverständige für Brandschutz die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der von ihnen bescheinigten Brandschutznachweis stichprobenhaft überwachen.
In diesem Rahmen vereinbaren wir mit Ihnen Termine zur Bauüberwachung vor Ort.
Die Anzahle der Ortstermine hängt stark von den planerischen und handwerklichen Leistungen Ihrer Baubeteiligten sowie der Schwierigkeit Ihres Bauvorhabens ab.
Über diese Baustellentermine erhalten Sie von uns aussagekräftige Prüfberichte in ausgedruckter und elektronischer Form zur weiteren Bearbeitung durch die verantwortliche Bauleitung.

Wir dokumentieren den jeweiligen Baufortschritt und ggf. die vorhandenen brandschutztechnischen Mängel mit Fotos und einer ausführlichen Beschreibung.
Anhand dieser Prüfberichte können die verantwortlichen Beteiligten die entsprechenden Maßnahmen zielsicher veranlassen und somit die baurechtlichen Grundanforderungen herstellen.
Unsere Erfahrungen in den letzten Jahre hat eindeutig gezeigt, dass die Qualität der Baumaßnahmen durch die baubegleitende Bauüberwachung durch einen Prüfsachverständigen für Brandschutz gesteigert werden konnte.
Nutzen Sie als Bauherr diesen Vorteil!