Brandschutzpläne als Bestandteil des Brandschutznachweises

Wir stellen in unseren Brandschutzplänen in der Regel folgende baurechtliche Informationen farblich dar:
- Art der Nutzung (Aufenthaltsraum, Lager, notw. Treppenräume und Flure, Technikräume usw.)
- brandschutztechnische Mindestanforderungen an den Raumabschluß
- brandschutztechnische Mindestanforderungen an Öffnungsabschlüsse
- Nachweis des ersten und zweiten Rettungsweges einzelne Räume bzw. Nutzungseinheiten
- Rettungsweglängen
- ggf. Rettungswegbreiten mit Personenstömen (z. B. in Versammlungsstätten)
- Art der Entrauchung
- baulich erforderliche Änderungen
- Nutzungseinheiten
- technische Ausrüstung (z. B. Überwachungsumfang BMA, Löscheinrichtungen etc.)
- erforderliche Feuerwehrflächen
Durch eine mittlerweile sehr umfangreiche Planlegende und Brandschutzbuttons können wir auch unterschiedliche Genehmigungsphasen in den Brandschutzplänen darstellen.
Kurzum: In unseren Brandschutzplänen steckt ein sehr umfangreiches Ingenieurwissen, welches wir zu Ihrem Nutzen einarbeiten.
Der Erfolg Ihrer Baumaßnahme hängt im Wesentlichen von den Planungsgrundlagen der Fachplaner ab.
Von uns bekommen Sie hierzu eine hochwertige Ingenieurleistung.